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JUMO Temperatursensortechnik

JUMO - der erste und einzige Lieferant von MID-zugelassenen Wärmezähler-Temperaturfühlern in Europa mit komplettem Lieferprogramm.

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Europas führender Hersteller von MID*-zugelassenen Temperaturfühlern für Wärmezähler.

JUMO ist mit seiner Produktlinie "Temperatursensortechnik" der führende Hersteller und Lieferant von Temperaturfühlern für Wärmezähler in Europa. Der Wärmezähler, wie auch andere Messgeräte, wird zur Abrechnung von Gütern oder Dienstleistungen (hier: Heizkosten) herangezogen und fällt damit unter das gesetzliche Messwesen. Die grundlegenden Aufgaben und Ziele des gesetzlichen Messwesens sind im Eichgesetz verankert. Zweck des Eichgesetzes ist es, den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen und das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken. Eine der wichtigsten Anforderungen an Messgeräte im gesetzlich geregelten Bereich betrifft die Gewähr der Messsicherheit im praktischen Gebrauch eines Messgerätes.


Das gesetzliche Messwesen
Die Verwender der Messgeräte und die von den Messwerten betroffenen
Personen und Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass ein gesetzlich geregeltes und entsprechend gekennzeichnetes Messgerät unter den jeweiligen Umgebungsbedingungen auch richtige Messwerte liefert. Die Forderungen des Eichgesetzes betreffen damit Pflichten für die Hersteller und Verwender von Messgeräten in den vorgegebenen Bereichen. Entsprechende Schutzziele gibt es natürlich nicht nur in Deutschland, sondern mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch in anderen Staaten in Europa und weltweit. Um ein Messgerät im geschäftlichen Verkehr einsetzen zu können,
muss es eine Bauartzulassung vorweisen. Bei der Zulassungsprüfung wird die Konstruktion des Messgerätes auf Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und die Messbeständigkeit geprüft. Nachdem das Messgerät produziert wurde, muss in einer staatlichen Prüfstelle, die unabhängig vom Hersteller arbeitet, durch eine messtechnische Prüfung die Einhaltung der Fehlergrenzen nachgewiesen werden. Erst dann erhält das Messgerät den Eichstempel. Die ersten Bauartzulassungen für Temperaturfühler hat JUMO bereits 1984 bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erwirkt und betreibt seit 20 Jahren eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Wärme KF2, die

Blick in die staatlich anerkannte Prüfstelle
für Wärme KF2 bei JUMO
unabhängig von der Produktion durch die Hessische Eichdirektion überwacht wird. Das leitende Personal der Prüfstelle ist für den amtlichen Vorgang der Eichung mit dem Aufbau der Prüfstelle vereidigt worden und gegenüber der Eichdirektion verantwortlich. Heute verlassen täglich bis zu 4500 Temperaturfühler gepaart und beglaubigt die Prüfstelle. Selbstverständlich verfügen alle Temperaturfühler über eine nationale oder ausländische Bauartzulassung. Durch die unterschiedlichen nationalen gesetzlichen Vorgaben war es bisher nicht möglich, ein in Deutschland geeichtes Messgerät direkt in ein anderes europäisches Land zu exportieren und dort in Verkehr zu bringen; Gleiches galt selbstverständlich auch in umgekehrter Richtung. Da diese Handelsbeschränkungen in einem ganzheitlichen Wirtschaftsraum wie der EU auf Dauer nicht mehr zeitgemäß war und den Handel immer stärker blockierten, wurde nach mehrjähriger Arbeit von der EU-Kommission eine Messgeräterichtlinie verabschiedet.

* MID = Europäische Messgeräterichtlinie

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