JUMO Temperatursensortechnik
JUMO - der erste und einzige Lieferant von MID-zugelassenen Wärmezähler-Temperaturfühlern in Europa mit komplettem Lieferprogramm.
Europas führender Hersteller von MID*-zugelassenen Temperaturfühlern für Wärmezähler.
JUMO ist mit seiner Produktlinie "Temperatursensortechnik" der führende Hersteller
und Lieferant von Temperaturfühlern für Wärmezähler in Europa. Der Wärmezähler,
wie auch andere Messgeräte, wird zur Abrechnung von Gütern oder
Dienstleistungen (hier: Heizkosten) herangezogen und fällt damit unter das
gesetzliche Messwesen. Die grundlegenden Aufgaben und Ziele des gesetzlichen
Messwesens sind im Eichgesetz verankert. Zweck des Eichgesetzes ist es, den
Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen
und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges
Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen und das Vertrauen in amtliche
Messungen zu stärken. Eine der wichtigsten Anforderungen an Messgeräte im
gesetzlich geregelten Bereich betrifft die Gewähr der Messsicherheit im praktischen
Gebrauch eines Messgerätes.
Das gesetzliche Messwesen
Die Verwender der Messgeräte und
die von den Messwerten betroffenen
Personen und Unternehmen müssen
darauf vertrauen können, dass ein gesetzlich
geregeltes und entsprechend
gekennzeichnetes Messgerät unter den
jeweiligen Umgebungsbedingungen
auch richtige Messwerte liefert. Die
Forderungen des Eichgesetzes betreffen
damit Pflichten für die Hersteller und
Verwender von Messgeräten in den
vorgegebenen Bereichen. Entsprechende
Schutzziele gibt es natürlich
nicht nur in Deutschland, sondern mit
unterschiedlichen Schwerpunkten auch
in anderen Staaten in Europa und weltweit.
Um ein Messgerät im geschäftlichen
Verkehr einsetzen zu können,

muss es eine Bauartzulassung vorweisen.
Bei der Zulassungsprüfung wird
die Konstruktion des Messgerätes auf
Einhaltung der gesetzlichen Auflagen
und die Messbeständigkeit geprüft.
Nachdem das Messgerät produziert
wurde, muss in einer staatlichen Prüfstelle,
die unabhängig vom Hersteller
arbeitet, durch eine messtechnische
Prüfung die Einhaltung der Fehlergrenzen
nachgewiesen werden. Erst dann
erhält das Messgerät den Eichstempel.
Die ersten Bauartzulassungen für Temperaturfühler
hat JUMO bereits 1984
bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB) erwirkt und betreibt
seit 20 Jahren eine staatlich anerkannte
Prüfstelle für Wärme KF2, die

Blick in die staatlich anerkannte Prüfstelle
für Wärme KF2 bei JUMO
unabhängig von der Produktion durch
die Hessische Eichdirektion überwacht
wird. Das leitende Personal der Prüfstelle
ist für den amtlichen Vorgang
der Eichung mit dem Aufbau der Prüfstelle
vereidigt worden und gegenüber
der Eichdirektion verantwortlich.
Heute verlassen täglich bis zu 4500 Temperaturfühler
gepaart und beglaubigt
die Prüfstelle.
Selbstverständlich verfügen alle Temperaturfühler
über eine nationale oder
ausländische Bauartzulassung.
Durch die unterschiedlichen nationalen
gesetzlichen Vorgaben war es bisher
nicht möglich, ein in Deutschland geeichtes
Messgerät direkt in ein anderes
europäisches Land zu exportieren und
dort in Verkehr zu bringen; Gleiches
galt selbstverständlich auch in umgekehrter
Richtung. Da diese Handelsbeschränkungen
in einem ganzheitlichen
Wirtschaftsraum wie der EU auf Dauer
nicht mehr zeitgemäß war und den
Handel immer stärker blockierten,
wurde nach mehrjähriger Arbeit von
der EU-Kommission eine Messgeräterichtlinie
verabschiedet.
* MID = Europäische Messgeräterichtlinie