JUMO Temperatursensortechnik
Umsetzung der MID bei JUMO
Ziel des EU-Wirtschaftsraumes ist es,
durch einheitliche Vorschriften und Regelwerke
Handelshemmnisse zwischen
den einzelnen europäischen Ländern
abzubauen. Mit der Europäischen Messgeräterichtlinie
(MID) 2004/22/ EG,
die am 30. Oktober 2006 in allen Mitgliedsstaaten
der EU in Kraft getreten
ist, werden die Anforderungen an verschiedene
Messgerätearten harmonisiert
und dienen als Grundlage eines
fairen Handels und zur Schaffung von
CE- und Metrologie-Kennzeichnung
ersetzt die Eichmarke
Vertrauen zu Messungen im öffentlichen
Interesse.
Die MID gilt für Wasserzähler, Gaszähler,
Elektrizitätszähler, Wärmezähler,
Messanlagen für Flüssigkeiten außer
Wasser, selbsttätige Waagen, Taxameter,
Maßverkörperungen, Längenmessgeräte
und Abgasanalysatoren, also
für Geräte, die zur Abrechnung von
Kosten der erfassten Messwerte herangezogen
werden. Die Richtlinie beschränkt
sich auf die Vorgehensweise
bis zur ersten Inbetriebnahme der Messgeräte
sowie die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten
zur Überwachung der
richtigen Anwendung der Richtlinie.
Die bislang übliche Eichmarke wird
jetzt durch die CE- und Metrologie-Kennzeichnung ersetzt, welche besagen,
dass das Messgerät in allen EU-Staaten
Übersicht der MID-zugelassenen Temperaturfühler
sofort eingesetzt werden darf. Anforderungen nach dem Inverkehrbringen,
wie beispielsweise Verkehrsfehlergrenzen,
Nacheichung und Eichgültigkeitsdauer,
werden wie bisher national
geregelt.
Um den technischen Fortschritt nicht zu
beeinträchtigen, enthält die MID nur
grundlegende Leistungsanforderungen
an die Messgeräte, wie z.B. die einzuhaltenden
Messgenauigkeiten. Bei
Messgeräten, deren Aufbau und Wirkungsweise
speziellen harmonisierten
Normen oder normativen Dokumenten
der OIML (Organisation Internationale
de Métrologie Légale) entsprechen,
ist davon auszugehen, dass die
grundlegenden Anforderungen erfüllt
sind. Die Verantwortung hierfür trägt
letztlich der Hersteller, der jedes Messgerät
kennzeichnen und eine Konformitätserklärung
ausstellen muss, nachdem
ein vorgeschriebenes Konformitäts-
Bewertungsverfahren von einer benannten
Stelle durchgeführt wurde.
Diese Verfahren sind nach verschiedenen
Modulen aufgebaut, die EU-weit anerkannt
werden und unter denen der Hersteller
nach den Bestimmungen der
Richtlinie wählen kann. Eine mögliche
Modulkombination B+F besteht aus
der Baumusterprüfung (Modul B) und
der Prüfung aller Seriengeräte (Modul F).
Diese Verfahren entsprechen im Wesentlichen
der bisherigen Kombination von
Bauartzulassung und Ersteichung. Eine
Überführung der staatlich anerkannten
Prüfstelle in eine benannte Stelle nach
Modul F wird derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium
aufgrund der eindeutig
fehlenden Unabhängigkeit vom
Produktionsprozess abgelehnt. Deshalb
bleibt einem Hersteller, so auch
JUMO, nur die Modulkombination
Endmontage der Temperaturfühler für Wärme-
zähler
Typ PL mit Anschlusskopf nach EN1434
B+F. Beim Modul F wird durch eine
benannte Stelle das Qualitätssicherungssystem
für die Messgeräteproduktion
anerkannt und regelmäßig
überwacht. Der Auditor führt ein produktspezifisches
Audit der Qualitätssicherungsmaßnahmen
durch.
Eine nützliche, aber nicht ausreichende
Hilfe ist ein Qualitätssicherungssystem
nach ISO 9001:2000; denn beim
Audit werden auch fachspezifische
Punkte geprüft, wie z. B. die Einhaltung
der kleinen Messunsicherheiten bei den
Kalibriereinrichtungen und die Umsetzung
der Anforderungen aus der Baumusterprüfung.
Hier war bei JUMO
wiederum sehr hilfreich, dass das Kalibrierlabor
schon seit vielen Jahren
nach der internationalen Norm DIN
EN ISO/ IEC 17 025 akkreditiert ist.
JUMO hat bereits im Jahr 2006 begonnen
die Baumusterprüfbescheinigungen
zu beantragen. Die ersten
MID-Bauartzulassungen lagen bereits
Anfang Dezember 2006 vor. Weitere
Zulassungen folgten im Jahre 2007,
sodass JUMO heute als erster und einziger
Lieferant in Europa ein umfassendes
Programm an MID-zugelassenen
Temperaturfühlern für Wärmezähler vorweist.
Die Palette reicht dabei von den
sogenannten langen Temperaturfühlern
(Einbaulänge ab 85mm) mit Anschlussleitungen
oder Anschlusskopf zur Direktmessung
und in Tauchhülse (Typ DL/
PL nach EN 1434) bis hin zu den kurzen
Temperaturfühlern mit Anschlussleitung
zur Direktmessung (Typ DS nach EN
1434). Bei den Temperaturfühlern mit
Tauchhülse sind im Rahmen der Baumusterprüfung
höhere Anforderungen
an die messtechnischen Eigenschaften
hinzugekommen, die speziell bei den
kurzen Temperaturfühlern mit Einbaulängen
bis 50mm eine Hürde darstellten.
Durch Weiterentwicklung des
Innenaufbaus sowie Optimierung der
metrologischen Eigenschaften konnte
JUMO für ein umfassendes Sortiment
an Temperaturfühler-Tauchhülsenkombinationen
die MID- Bauartzulassung
erwirken.
Parallel zu den Bauartzulassungen
wurde auch die Anerkennung des Qualitätsmanagementsystems
nach der EGRichtlinie
2004/22/EG Anhang D
angestrebt. Nach erfolgreichem Audit
durch die Zertifizierungsstelle für Messgeräte
der PTB liegt die Anerkennung
seit 10. Januar 2007 vor.