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JUMO Temperatursensortechnik

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Umsetzung der MID bei JUMO
Ziel des EU-Wirtschaftsraumes ist es, durch einheitliche Vorschriften und Regelwerke Handelshemmnisse zwischen den einzelnen europäischen Ländern abzubauen. Mit der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) 2004/22/ EG, die am 30. Oktober 2006 in allen Mitgliedsstaaten der EU in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen an verschiedene Messgerätearten harmonisiert und dienen als Grundlage eines fairen Handels und zur Schaffung von

CE- und Metrologie-Kennzeichnung
ersetzt die Eichmarke
Vertrauen zu Messungen im öffentlichen Interesse. Die MID gilt für Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler, Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser, selbsttätige Waagen, Taxameter, Maßverkörperungen, Längenmessgeräte und Abgasanalysatoren, also für Geräte, die zur Abrechnung von Kosten der erfassten Messwerte herangezogen werden. Die Richtlinie beschränkt sich auf die Vorgehensweise bis zur ersten Inbetriebnahme der Messgeräte sowie die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Überwachung der richtigen Anwendung der Richtlinie. Die bislang übliche Eichmarke wird jetzt durch die CE- und Metrologie-Kennzeichnung ersetzt, welche besagen, dass das Messgerät in allen EU-Staaten

Übersicht der MID-zugelassenen Temperaturfühler
sofort eingesetzt werden darf. Anforderungen nach dem Inverkehrbringen, wie beispielsweise Verkehrsfehlergrenzen, Nacheichung und Eichgültigkeitsdauer, werden wie bisher national geregelt. Um den technischen Fortschritt nicht zu beeinträchtigen, enthält die MID nur grundlegende Leistungsanforderungen an die Messgeräte, wie z.B. die einzuhaltenden Messgenauigkeiten. Bei Messgeräten, deren Aufbau und Wirkungsweise speziellen harmonisierten Normen oder normativen Dokumenten der OIML (Organisation Internationale de Métrologie Légale) entsprechen, ist davon auszugehen, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind. Die Verantwortung hierfür trägt letztlich der Hersteller, der jedes Messgerät kennzeichnen und eine Konformitätserklärung ausstellen muss, nachdem ein vorgeschriebenes Konformitäts- Bewertungsverfahren von einer benannten Stelle durchgeführt wurde. Diese Verfahren sind nach verschiedenen Modulen aufgebaut, die EU-weit anerkannt werden und unter denen der Hersteller nach den Bestimmungen der Richtlinie wählen kann. Eine mögliche Modulkombination B+F besteht aus der Baumusterprüfung (Modul B) und der Prüfung aller Seriengeräte (Modul F). Diese Verfahren entsprechen im Wesentlichen der bisherigen Kombination von Bauartzulassung und Ersteichung. Eine Überführung der staatlich anerkannten Prüfstelle in eine benannte Stelle nach Modul F wird derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium aufgrund der eindeutig fehlenden Unabhängigkeit vom Produktionsprozess abgelehnt. Deshalb bleibt einem Hersteller, so auch JUMO, nur die Modulkombination

Endmontage der Temperaturfühler für Wärme-
zähler Typ PL mit Anschlusskopf nach EN1434
B+F. Beim Modul F wird durch eine benannte Stelle das Qualitätssicherungssystem für die Messgeräteproduktion anerkannt und regelmäßig überwacht. Der Auditor führt ein produktspezifisches Audit der Qualitätssicherungsmaßnahmen durch. Eine nützliche, aber nicht ausreichende Hilfe ist ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001:2000; denn beim Audit werden auch fachspezifische Punkte geprüft, wie z. B. die Einhaltung der kleinen Messunsicherheiten bei den Kalibriereinrichtungen und die Umsetzung der Anforderungen aus der Baumusterprüfung. Hier war bei JUMO wiederum sehr hilfreich, dass das Kalibrierlabor schon seit vielen Jahren nach der internationalen Norm DIN EN ISO/ IEC 17 025 akkreditiert ist. JUMO hat bereits im Jahr 2006 begonnen die Baumusterprüfbescheinigungen zu beantragen. Die ersten MID-Bauartzulassungen lagen bereits Anfang Dezember 2006 vor. Weitere Zulassungen folgten im Jahre 2007, sodass JUMO heute als erster und einziger Lieferant in Europa ein umfassendes Programm an MID-zugelassenen Temperaturfühlern für Wärmezähler vorweist. Die Palette reicht dabei von den sogenannten langen Temperaturfühlern (Einbaulänge ab 85mm) mit Anschlussleitungen oder Anschlusskopf zur Direktmessung und in Tauchhülse (Typ DL/ PL nach EN 1434) bis hin zu den kurzen Temperaturfühlern mit Anschlussleitung zur Direktmessung (Typ DS nach EN 1434). Bei den Temperaturfühlern mit Tauchhülse sind im Rahmen der Baumusterprüfung höhere Anforderungen an die messtechnischen Eigenschaften hinzugekommen, die speziell bei den kurzen Temperaturfühlern mit Einbaulängen bis 50mm eine Hürde darstellten. Durch Weiterentwicklung des Innenaufbaus sowie Optimierung der metrologischen Eigenschaften konnte JUMO für ein umfassendes Sortiment an Temperaturfühler-Tauchhülsenkombinationen die MID- Bauartzulassung erwirken. Parallel zu den Bauartzulassungen wurde auch die Anerkennung des Qualitätsmanagementsystems nach der EGRichtlinie 2004/22/EG Anhang D angestrebt. Nach erfolgreichem Audit durch die Zertifizierungsstelle für Messgeräte der PTB liegt die Anerkennung seit 10. Januar 2007 vor.

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